Schluss mit Rauchen in der Firma

Seit 1. Mai 2018 gilt ein umfassendes Rauchverbot in Arbeitsstätten innerhalb eines Gebäudes.

Die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes macht ernst mit dem verschärften Nichtraucherschutz. Als Arbeitgeber sind Sie seit 1. Mai 2018 verpflichtet, Nichtraucher vor Tabakrauch am Arbeitsplatz zu schützen. Achtung, das gilt natürlich auch für Büros!

Alle Infos zum Nichtraucherschutz finden Sie in einer ausführlichen Information der WKO Steiermark.