Industrielehre International: Jetzt für ein Auslandspraktikum 2022 bewerben!

Industriebetriebe bieten ihren Lehrlingen attraktive Auslandserfahrung – Bewerbungsschluss: 15. November 2021

Das Sammeln von Auslandserfahrungen wird immer wichtiger. Unternehmen suchen MitarbeiterInnen, die mobil, flexibel und international versiert sind. Ein Praktikum im Ausland ist für die persönliche und berufliche Entwicklung von großem Nutzen. Lehrlinge können durch die Förderung von Erasmus+ genauso wie gleichaltrige Schüler oder auch Studenten ihren Erfahrungshorizont im europäischen Ausland erweitern. Die Industrielehre erhält dadurch ein weiteres Asset.

Bei diesen Auslandsaufenthalten lernen Lehrlinge viel mehr als nur andere Länder, Leute und Kulturen kennen. Sie können sich neue Arbeitsmethoden und -techniken in einer anderen Umgebung aneignen und verbessern gleichzeitig ihre sprachlichen und sozialen Kompetenzen. Die Förderung von Auslandsaufenthalten ist eine Investition in das Unternehmen!

Voraussetzung für die Teilnahme an eine Auslandspraktikum

  • Teilnehmen können Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr (in Ausnahmefällen bei entsprechender Vorqualifikation auch früher) sowie Lehrabsolventinnen und -absolventen bis spätestens 12 Monate nach Lehrabschluss
  • Mindestalter 16 bzw. 18 Jahre (je nach Destination)
  • Grundlegende Englisch- und gute Fachkenntnisse
  • Selbstständigkeit, Motivation, Anpassungsfähigkeit und Abenteuerlust
  • EU-Staatsbürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel

Bewerbungsunterlagen

  • IFA-Anmeldeformular, unter Angabe von mindestens 3 Länderpräferenzen (mögliche Destinationen)
  • Individuelles Bewerbungsschreiben an den möglichen Praktikumsbetrieb im Ausland (Anrede z. B.: Sehr geehrte Damen und Herren, To whom it may concern oder Dear Sir or Madam)
  • Ausführlicher Lebenslauf (dt. und engl., idealerweise Europass unter www.europass.at)
  • Beschreibung des Lehrbetriebs und genaue Tätigkeitsbeschreibung (dt. und engl.)
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
  • Kopie des Lehrvertrages
  • Einverständniserklärung des Lehrbetriebs sowie der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
  • Datenschutzerklärung

Alle Formulare stehen hier zum Download bereit.

Vollständige Bewerbungsunterlagen bitte per Post an:
IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch
z. H. Ines-Maria Schweiger / Nina Stampfl
Schönbrunner Straße ¾
1040 Wien

Bewerbungsschluss: Montag 15. November 2021 (Poststempel)

Wann wird ein Auslandspraktikum als Teil der Ausbildung anerkannt?

Auslandspraktika während der Lehrzeit werden als Teil der Lehrlingsausbildung anerkannt. Und zwar bis zu sechs Monate pro Lehrjahr – vorausgesetzt die Inhalte des Praktikums entsprechen dem Berufsbild. Lehrlinge bleiben während der Auslandspraktika in Österreich sozialversichert und erhalten weiterhin die Lehrlingsentschädigung vom Lehrbetrieb. Lehrberechtigte müssen der Lehrlingsstelle die Teilnahme des Lehrlings an einem Auslandspraktium spätestens vier Wochen nach Abschluss melden, damit dieses als Teil der Lehrlingsausbildung anerkannt werden kann.

Für Lehrlinge organisiert IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch – die Auslandspraktika. Alle Praktika, die mit IFA absolviert werden, entsprechen sämtlichen Förderrichtlinien.

Förderung: Reise, Aufenthalt & Sprachkurs; Rückerstattung der Lehrlingsentschädigung

Reise und Aufenthalt werden finanziell von der EU, dem österreichischen Wirtschaftsministerium und den Wirtschaftskammern unterstützt. Lehrlinge können weiters eine Förderung für ein Taggeld erhalten. Und zwar für die Dauer des beruflichen Auslandsaufenthalts, für jeden Praktikums- und jeden Sprachkurstag. Erfahrungsgemäß decken die Unterstützungen zumeist die Aufenthaltskosten für das Praktikum.

Lehrbetriebe können die Rückerstattung der Bruttolehrlingsentschädigung beantragen und zwar für jenen Zeitraum, in dem der Lehrling für einen Sprachkurs und/oder ein berufsbezogenes Auslandspraktikum freigestellt wird.

Berufsschule

Fällt ein Teil des Auslandspraktikums in einen Zeitraum mit Berufsschulpflicht, so ist bei der Schulleitung um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht anzusuchen.

Auslandspraktika für Lehrlinge im Frühling/Sommer 2022

Die Lehrlinge reisen als Gruppe ins jeweilige Gastland und werden während der Anreise und in der ersten Woche von einer IFA-Begleitperson betreut. Der gesamte Aufenthalt wird von IFA organisiert, vor Ort gibt es für die Lehrlinge auch durchgehend Ansprechpersonen bei den Partnerorganisationen sowie in den Praktikumsunternehmen.

Rückfragen und Kontakt:

IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch
Schönbrunner Straße 3/4
1040 Wien
Tel. +43 (0)1 3665544-0
E info@ifa.or.at

www.ifa.or.at

Erasmus+ für Lehrlinge

Koordinaten Fachverband/Landessparte

IFA

Förderung für Auslandspraktika für Lehrlinge