Beantragung der Forschungsprämie bereits unmittelbar nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich

Haben Sie Aufwendungen für Forschungen und experimentelle Entwicklungen? Dann können Sie jetzt eine Forschungsprämie in Höhe von 14 Prozent der Forschungsaufwendungen beanspruchen! 

Die Forschungsprämie kann sowohl für eine eigenbetriebliche Forschung als auch für eine in Auftrag gegebene Forschung beantragt werden. Bei eigenbetrieblicher Forschung handelt es sich um systematische Forschungen und experimentelle Entwicklungen unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte durch das Unternehmen selbst.

Begünstigte Aufwendungen für die eigenbetriebliche Forschung sind:

  • Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, ebenso Honorare aus entsprechenden Werkverträgen
  • Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig (d.h. mindestens die halbe Nutzungsdauer, Grundstücke und Gebäude mindestens 10 Jahre) der Forschung und experimentellen Entwicklung dienen
  • Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind
  • Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind (z.B. Kosten des Lohnbüros, soweit sie auf Forschungspersonal entfallen, anteilige Verwaltungskosten, nicht jedoch Vertriebskosten)

Begünstigte Aufwendungen für Auftragsforschung sind die von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer, maximal eine Million Euro pro vollem Wirtschaftsjahr (12 Monate).

Die Prämie ist nicht steuerpflichtig (keine Betriebseinnahme).

Die Forschungsprämie kann frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres auch schon vor Einreichung der Körperschaftsteuererklärung und spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des entsprechenden Bescheides (Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid, Feststellungsbescheid für Personengesellschaften) beansprucht werden. Die Beschreibungen der Schwerpunkte/Projekte für die Erlangung des Jahresgutachtens der FFG können schon vor Ablauf des Wirtschaftsjahres vorbereitet werden um die Geltendmachung der Forschungsprämie zu beschleunigen. Das Jahresgutachten der FFG kann bereits beantragt werden, wenn die Höhe der Bemessungsgrundlage zwar noch nicht exakt, aber bis auf eine Abweichung von 10 Prozent feststeht.

Ansprechpartner:
Mag. Alexandra Stangl
CONFIDA Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH
Standort Graz:• Herrengasse 13 • 8010 Graz
T +43 316 817 666 0 • M +43 664 840 713 6
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