Gesetzliche Änderungen zur Angleichung Arbeiter und Angestellte

Die Angleichung der Arbeiter und Angestellten bringt mit 1. Jänner 2018 zahlreiche gesetzliche Änderungen. Informieren Sie sich jetzt!

Der Nationalrat hat mit dem BGBl I 2017/153 vom 13. November 2017 eine weitgehende Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten beschlossen. Da kein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff geschaffen wurde, handelt es sich aber nur um eine teilweise Angleichung der beiden Arbeitnehmergruppen. Die Änderungen treten schrittweise in den Jahren 2018 bis 2021 in Kraft und treffen in erster Linie Regeln zur Entgeltfortzahlung sowie zu Kündigungsfristen.

Hier finden Sie die wesentlichen gesetzlichen Änderungen zur Angleichung Arbeiter und Angestellte auf einen Blick.

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