„Industrie 4.0 und funktionale Maschinensicherheit sind zwei getrennte Welten“
Die aktuell gültigen Sicherheitsrichtlinen zur Vernetzung von Maschinen und Anlagen sind aus dem Jahr 2006. In der Zwischenzeit hat sich die Technik aber rasant weiterentwickelt. Und jetzt reagiert auch der Staat: Bis 2020 soll die neue Maschinensicherheitsrichtlinie fertig sein. Es gibt derzeit noch viele Unklarheiten, wie ein Interview mit Safety-Experten auf automation.at zeigt.
Kennzeichnung von Informationsdaten
Aktuell gilt, dass es eine eindeutige Kennzeichnung von Informationsdaten aus der Produktion und von Daten aus dem Safety-Bereich gibt. Personen, die für die Datenanalyse zuständig sind, müssen klar erkennen, was Safety-Welt und Nicht-Safety-Welt ist – welche Daten man also ändern und welche man nicht anfassen darf. „Basierend auf Zugriffsrechten besteht dann die Möglichkeit auf veränderbare Daten bis hinunter zur Sensor-, Aktor-Ebene zuzugreifen. Auf der Safety-Seite sieht die Zugriffsmöglichkeit aber anders aus, weil berechtigte Personen nur unter Zuhilfenahme von Personen vor Produktionsort auf sicherheitstechnische Belange einer Anlage einwirken können bzw. dürfen“, meint Safety-Experte Thomas Müller in einem Interview für automation.at.