Investitionsprämie

Am 1. September gab es ein Webinar zum Thema Investitionsprämie.

Um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, hat die österreichische Bundesregierung einige investitionsfördernde Maßnahmen beschlossen. Eine davon ist die in bar auszuzahlende Investitionsprämie in Höhe von 7 % bzw 14 %. Sie veranlasst Unternehmen darüber nachzudenken, etwaig aufgeschobene Investitionen doch wieder wie geplant umzusetzen. „Die Investitionsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden“, so Christian Braunig, Steuerberater bei CONFIDA Graz, im Webinar und erklärt weiter: „Auch Förderungen der SFG werden durch die Investitionsprämie nicht geschmälert und sie ist steuerfrei. Die Prämie kürzt die Anschaffungskosten nicht und die Abschreibungen bleiben steuerwirksam.“

Allerdings müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Beispielsweise dürfen die ersten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition erst mit Anfang August gesetzt werden. Auch der Corona-Fixkostenzuschuss birgt nach wie vor etliche ungeklärte Praxisfragen in sich. „Mit den ersten Maßnahmen muss aber bis 1. März 2021 begonnen werden“, sagt Braunig und weist auch darauf hin: „Anträge für die Investitionsprämie müssen bis spätestens 28. Februar 2021 gestellt werden. Ein Unternehmen kann auch mehrere Anträge stellen. Für die Umsetzung der Investitionsvorhaben bis 20 Millionen Euro haben Unternehmen bis 28. Februar 2022 Zeit. Unternehmen mit Investitionsprojekten zwischen 20 Millionen und 50 Millionen Euro haben bis 28. Februar 2024 Zeit für deren Umsetzung.“

Die Unterlagen für die Investitionsprämie können gerne bei der Plattform Automatisierungtechnik per Mail an info@atstyria.at oder telefonisch unter +43 316 601 561 angefordert werden.

Alle weiteren Infos finden Sie unter aws Investitionsprämie.