Neues vom BREXIT

Aktuelle Informationen der WKÖ-EU-Abteilung: Seit 1. Februar 2020 gilt das Austrittsabkommen und folgendes Regime.

  • Übergangsphase bis mindestens Ende 2020 (verlängerbar bis max. Ende 2022): UK wird für mindestens elf Monate de facto weiter wie ein EU-Mitglied behandelt, d. h. Verbleib in Binnenmarkt/Zollunion, EU-Gesetze und EuGH Judikatur anwendbar, Zahlungen an Brüssel laufen weiter.
  • Aufenthaltsstatus für betroffene Bürger ist geregelt (betrifft insgesamt 4,4 Millionen Bürger)
  • Finanzielle Abwicklung ist geregelt (UK muss ca. 45 Mrd. Euro zahlen)
  • UK hat in EU Institutionen aber kein Stimmrecht mehr (Exkurs ordentliches Gesetzgebungsverfahren ohne UK siehe unten)

Lösung Nordirland/Irland:

  • Auf Dauer ausgelegt ab Ende der Übergangsphase
  • NI bildet Zollgebiet mit UK, verlässt offiziell EU-Zollunion
  • De facto verbleibt NI in Zollunion und Binnenmarkt: Keine Kontrollenzwischen I+NI
  • Sämtliche Kontrollen (Zoll, Marktkonformität, SPS) an irischen Außengrenze zw. UK+NI
  • NI unterliegt für Waren EU-Regeln, d. h. man geht davon aus, dass sämtliche in NI ankommenden Waren in der EU (=Irland) landen können. Ausnahme: Endkonsum in NI
  • Zustimmung von NI Parlament nach 4 Jahren notwendig
  • Zollexperten sehen Lösung kritisch bzw. praxisuntauglich (Schmuggel möglich?)

Künftiges Verhältnis:

  • Verhandlungen zum künftigen Abkommen starten unmittelbar nach dem Austritt. Zuständig ist die Task Force UK unter der Leitung von Michel Barnier, die im Generalsekretariat der Europäischen Kommission angesiedelt ist.
  • Es besteht der politische Wille für eine umfassende Wirtschafts-und Sicherheitspartnerschaft (keine Zölle und mengenmäßige Beschränkungen,level-playing field, non-regression-Klausel für Beihilfenrecht, Wettbewerbsrecht, soziale und Umweltstandards und Klimapolitik).

Exkurs ordentliches Gesetzgebungsverfahren nach dem Brexit:

Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gilt auch ohne UK weiterdie doppelte Mehrheit im Ministerrat: 55 Prozent der Mitgliedstaaten die 65 Prozent der Bevölkerung ausmachen, müssen zustimmen. Ohne UK sind das künftig mindestens 15 Mitgliedstaaten. Die Sperrminorität haben weiter vier Mitgliedstaaten, die zusammen mehr als 35 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Daraus ergibt sich nach dem Brexit eine neue balance of power: Ohne Allianz mit UK wird es z. B. Deutschland viel schwieriger gelingen, eine Sperrminorität zu erreichen. Große Mitgliedstaaten wie Frankreich könnten sich in Allianz mit südlichen Mitgliedstaaten leichter durchsetzen. Anbei die aktuellen Bevölkerungsprozentsätze, die ab 1. Jänner 2020 gelten (mit und ohne UK).

Im EP wird nach dem Brexit die Gesamtzahl der Abgeordneten von heute 751 auf 705 Abgeordnete reduziert. Eine qualifizierte Mehrheit würde mit 353 von 705 Stimmen erreicht werden. Österreich erhält ab dem Brexit einen zusätzlichen Abgeordneten. Das zusätzliche Mandat würde in dieser Legislaturperiode den Grünen zufallen, und zwar Thomas Waitz.

Weitere Informationen unter wko.at/brexit!