06.07.21
Innovationsscheck 10.000 Euro
Die neue Förderlinie „Innovationsscheck € 10.000,-“ kann von Klein- und Mittelunternehmen sowie von wirtschaftlich tätigen Vereinen im elektronischen Kundenzentrum der FFG unter https://ecall.ffg.at laufend beantragt werden.
Pro Jahr kann ein Innovationsscheck bezogen werden
Die Förderhöhe ist bis max. 10.000 Euro individuell nutzbar. 80 % der Kosten können mit dem Scheck bezahlt werden (förderbare Gesamtkosten 12.500 Euro) 20 % der Kosten sind als Selbstbehalt vom Unternehmen zu tragen.
Lösen Sie Ihren Innovationsscheck ein!
Der Innovationsscheck kann unter anderem für die Erstellung von Prototypen, für Ideenstudien sowie für Vorbereitungsarbeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben genutzt und bei Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingelöst werden.
Weiterführende Informationen
Für weitere Fragen erreichen Sie uns auch gerne unter 057755-5000 bzw. unter innovationsscheck@ffg.at.
Diese Unternehmen setzten beispielsweise bereits in Zusammenarbeit mit der FH CAMPUS 02 auf den Innovationsscheck:
Alarm-pre-recording
Die Firma DAM - Dynamic Assembly Machines ist in den Bereichen Automotive Testing und Automotive Assembly tätig. Ein zentrales Thema bei all diesen Tests ist die Minimierung von Standzeiten der Maschinen im Fehlerfall. Informationen über Fehlerbild und Fehler-/Störungsursache zum Fehlerzeitpunkt sind daher unerlässlich für das Wartungsteam zur Rekonstruktion, Ursachenfindung und Lösung des Problems. Genau an dieser Stelle setzte im Rahmen eines Innovationsschecks die Unterstützung bei der Entwicklung des Alarm-Prerecording-Systems durch das Team der Studienrichtung Automatisierungstechnik der FH CAMPUS 02 an. Das gemeinsam erfolgreich entwickelte System ermöglicht dem Wartungsteam so zu sagen "in die Vergangenheit" und auf die Entstehung des Fehlerfalls zu blicken. Darüber hinaus unterstützt es den Anwender bei einer verbesserten Fehlerfindung.
Intelligenter Datenreduktionsalgorithmus
Aufgrund der ständig zunehmenden Datenmengen bei automatisierten Systemen im privaten und industriellen Bereich und der damit verbundenen Probleme wie z. B. hohe Netzlasten und entsprechend geringere Übertragungsgeschwindigkeiten wurde von der Firma Axtesys GmbH ein Algorithmus zur effektiven und intelligenten Komprimierung von Messdaten entwickelt. Im Zuge eines Innovationsschecks wurde dieser intelligente Datenkompressions-Algorithmus (IDR) durch das Team der Studienrichtung Automatisierungstechnik der FH CAMPUS 02 in unterschiedlichen Systemen bzw. Settings getestet. Durch diese Analysen konnte der gegenständliche IDR-Algorithmus auf seine Anwendungs- und Optimierungsmöglichkeiten untersucht werden. Die erarbeitenden Optimierungsempfehlungen stellen die Grundlage für die Weiterentwicklung des Produktes dar. Darüber hinaus wurde ein universeller Sensor-Demonstrator mit angepasster C#-Software entwickelt, der das Potential sowie die Funktionsweise des IDR-Algorithmus anschaulich darstellt.
Kühlschrankerweiterungsmodul mit automatischer Entnahmeerkennung
Mit Hilfe des Innovationsschecks konnte das Team der Studienrichtung Automatisierungstechnik der FH Campus 02 die Konzeptentwicklung eines intelligenten Kühlschrankerweiterungsmoduls mit automatischer Entnahmeerkennung von Getränken im Auftrag der Firma Limonade Brantl GmbH erfolgreich umsetzen. Die ganzheitliche Entwicklung und Herstellung eines Prototyps baute auf den untersuchten Teilbereiche Entnahmeerfassung (über eine Wiegezelle), Kundenidentifikation (per RFID-Schnittstelle) und mechanischer Aufbau inkl. der Türverriegelung auf. Dabei wurde sowohl die Hard- wie auch Software weitgehend in den Laboren der FH CAMPUS 02 entwickelt bzw. hergestellt. Aufbauend auf diesen Prototyp wurden im Zuge eines Folgeprojektes weitere Optimierungen durchgeführt und eine Kleinstserie der Erweiterungsmodule für Feldtests hergestellt.
28.04.21
Fördermöglichkeit für KMU im Bereich Robotik
Im Rahmen des EU-Projekts DIH² läuft aktuell der zweite OpenCall für eine Förderung um die Produktion von KMU durch Robotik und intelligente IoT-Lösungen agiler zu machen. Die Förderung von 248.000 Euro (100% Förderquote!) wird insgesamt 15 Konsortien aus 17 unterschiedlichen europäischen Ländern gewährt. Ziel ist es, die Förderungen gleichmäßig auf die Länder zu verteilen und Österreich ist eines davon!
Im Konsortium müssen mindestens folgende KMU enthalten sein:
- Ein KMU mit einer Produktion (aus Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czech Republic, Estonia, Hungary, Latvia, Romania, Slovakia, Slovenia, Austria, Denmark, France, Germany, Italy, Sweden, Serbia) und
- Ein KMU, das als Technologieanbieter agiert (z. B. Systemintegrator, Automatisierer, ...).
- Es kann auch noch zusätzlich ein dritter Partner dabei sein.
Wesentliche Anforderungen an die eingereichten Projekte:
- Der Einsatz von Robotik im agilen Produktionsprozess eines KMU.
- Eine Verwendung der offenen und kostenlosen IoT-Plattform FIWARE durch den Technologieanbieter (ebenfalls ein KMU), um die Produktion zu überwachen/steuern/optimieren. Hier erhalten die KMU im Rahmen des Projekts selbstverständlich kostenlose Unterstützung durch Experten.
- Ein Plan, wie diese IoT Lösung später auch bei anderen Kunden eingesetzt werden kann.
Fokus:
Die Produktion von KMU durch Robotik und IoT Plattform agiler zu machen.
Zum Zeitplan:
Bis 30. Juni 2021 muss ein Kurzantrag eingereicht werden in Form von Powerpoint-Folien. Einen Link zur Vorlage finden Sie hier. Im Juli erhalten die Bewerber die Rückmeldung, ob sie in die zweite Runde kommen, also die Projekte ausreichend zum Thema passen bzw. die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im nächsten Schritt muss das Projekt noch etwas detaillierter ausgearbeitet und beim Jury Day Anfang Dezember präsentiert werden. Das ist die erste Phase des Projekts und wird mit 3.500 Euro pro Konsortium gefördert.
Mitte Jänner 2022 starten dann die Projekte mit den KMUs und laufen bis Mitte September 2022. In dieser zweiten Phase erhalten die Konsortien 200.000 Euro Förderung und optional zusätzliche Leistungen im Wert von 6.000 Euro.
Anschließend erhalten die Technologieanbieter noch bis Mitte Dezember 2022 Unterstützung um aus den individuellen Lösungen wiederverwendbare Produkte zu generieren und zusätzliche Kunden anzusprechen. Für diese dritte Phase sind 38.500 Euro für den Technologieanbieter vorgesehen.
Das Linz Center of Mechatronics (LCM) ist der Ansprechpartner für die österreichischen Bewerber und unterstützt kostenlos und unverbindlich bei Fragen rund um die Antragstellung und während des Projekts.
Linz Center of Mechatronics GmbH
Altenbergerstraße 69,| 4040 Linz
01.12.20
Horizon Europe – neues EU-Rahmenprogramm ab 2021
Dieses Nachfolgeprogramm von Horizon 2020 richtet sich an Forscher, Innovator und Entscheidungsträger aus Start-Ups, KMU, Großunternehmen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten.
Wir haben für Sie die Videoaufzeichnung und die Präsentationsfolien der steirischen Auftaktveranstaltung zum neuen EU-Rahmenprogramm vom 19. November 2020 "Welcome Horizon Europe":
- VIDEO (Start ab 18:20): https://vimeo.com/480820080#t=18m20s
- Vortragsfolien: https://www.dropbox.com/sh/0dyohigsq8snvwf/AADHyjP8jS6gTsUsCN7ejZj0a?dl=0
Weitere Informationen
08.09.20
Investitionsprämie
Am 1. September gab es ein Webinar zum Thema Investitionsprämie.
Um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, hat die österreichische Bundesregierung einige investitionsfördernde Maßnahmen beschlossen. Eine davon ist die in bar auszuzahlende Investitionsprämie in Höhe von 7 % bzw 14 %. Sie veranlasst Unternehmen darüber nachzudenken, etwaig aufgeschobene Investitionen doch wieder wie geplant umzusetzen. "Die Investitionsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden", so Christian Braunig, Steuerberater bei CONFIDA Graz, im Webinar und erklärt weiter: "Auch Förderungen der SFG werden durch die Investitionsprämie nicht geschmälert und sie ist steuerfrei. Die Prämie kürzt die Anschaffungskosten nicht und die Abschreibungen bleiben steuerwirksam."
Allerdings müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Beispielsweise dürfen die ersten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition erst mit Anfang August gesetzt werden. Auch der Corona-Fixkostenzuschuss birgt nach wie vor etliche ungeklärte Praxisfragen in sich. "Mit den ersten Maßnahmen muss aber bis 1. März 2021 begonnen werden", sagt Braunig und weist auch darauf hin: "Anträge für die Investitionsprämie müssen bis spätestens 28. Februar 2021 gestellt werden. Ein Unternehmen kann auch mehrere Anträge stellen. Für die Umsetzung der Investitionsvorhaben bis 20 Millionen Euro haben Unternehmen bis 28. Februar 2022 Zeit. Unternehmen mit Investitionsprojekten zwischen 20 Millionen und 50 Millionen Euro haben bis 28. Februar 2024 Zeit für deren Umsetzung."
Die Unterlagen für die Investitionsprämie können gerne bei der Plattform Automatisierungtechnik per Mail an info@atstyria.at oder telefonisch unter +43 316 601 561 angefordert werden.
Alle weiteren Infos finden Sie unter aws Investitionsprämie.
08.06.20
FFG bittet zum Griff in den Fördertopf
Sie tüfteln an Projekten, die zur Steigerung der Produktivität und zur Sicherung des Wirtschaftswachstums beitragen? Dann sollten Sie sich für die 36. Ausschreibung "Produktion der Zukunft" der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG interessieren.
Mix an Förderinstrumenten
Eingereichte Projekte sollen Umwelt- und Klimaziele berücksichtigen sowie auf die Förderung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, den Humanressourcenaufbau oder den Aufbau von Forschungsinfrastruktur abzielen. Um den vielfältigen Anforderungen zu entsprechen, werden im Rahmen der 36. Ausschreibung themenspezifische Formate in einem passenden Mix an Förderinstrumenten angeboten. Dafür werden heuer insgesamt 14 Millionen Euro für themenspezifische nationale Fördermaßnahmen bereitgestellt: Industrie 4.0, Nanotechnologie, Photonik, Smarte Textilien, Biobasierte Industrie und eines Innovationslabors zum Thema Bioraffinerie.
Die Einreichfrist endet am 15. September 2020, 12:00 Uhr. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden im Dezember 2020 an die Förderwerber kommuniziert.
Alle weiteren Infos zur Ausschreibung: https://www.ffg.at/produktion-der-zukunft-das-foerderprogramm
04.06.20
H2020 Ausschreibung: Marie Sklodowska-Curie Indivdual Fellowships
Internationale Forscher für Ihr Unternehmen: Ausschreibung zu Individual Fellowships
Aktuell können Unternehmen wieder gemeinsam mit herausragenden internationalen Forschern einen Antrag für ein „Marie Sklodowska-Curie Individual Fellowship“ einreichen und sich damit für 1 bis 3 Jahre Forschungsexpertise aus dem Ausland ins Unternehmen holen.
Die Förderung umfasst Zuschüsse zu den Personalkosten der Fellows (für AT rund 61.500 EUR / Jahr plus monatliche Zuschüsse zu Mobilität und, wenn relevant, Familie); für Aufwendungen im Zusammenhang mit den Forschung- und Trainingsaktivitäten (9.600 EUR / Jahr) sowie zu Management- und Overheadkosten (7.200 EUR / Jahr). Einreichfrist ist der 9. September 2020.
Die Wahl des Forschungsthemas ist frei. Wichtig ist, dass die Expertise der/des Fellows (i.d.R. Post-Doc) und die inhaltliche Ausrichtung des Projekts sehr gut zum Profil des Unternehmens passt, an dem das Fellowship angesiedelt sein soll, und dass der/die Fellow während des Fellowships sehr gut in das Unternehmen integriert und betreut wird. Beispiele geförderter Projekte: in Österreich, Deutschland und der Schweiz und europaweit.
Weitere Details und Unterstützung in der Antragstellung finden Sie bei der Nationalen Kontaktstelle für Marie Sklodowska-Curie Maßnahmen in Österreich: https://www.ffg.at/ausschreibungen/horizon2020_msca-if-2020
Tipp:
Um hochqualifizierte Post-Docs zu erreichen, empfiehlt sich neben der Suche über Kooperationspartner aus der Forschung im In- und Ausland auch das Portal EURAXESS, das von mittlerweile vielen Post-Docs im weltweit als Informationsquelle genutzt wird und auf dem es einen eigenen Bereich für sogenannte „Hosting offers“ gibt, auf dem auch Unternehmen aktiv ihre Bereitschaft als Gastorganisation für ein Individual Fellowship platzieren können. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.
04.06.20
FFG – Digitalisierungsförderungen neu
Rund acht Millionen Euro stehen im Rahmen folgender Programme zur Verfügung:
- Forschungskompetenzen für die Wirtschaft:
Damit werden Betrieben maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote ermöglicht. Die Schwerpunkte liegen auf E-Commerce, Cyber-Security und Smart Factory. Das BMDW stellt mehr als fünf Millionen Euro bereit: Für die Schiene "Qualifizierungsnetze" (5. Ausschreibung) 4,1 Millionen Euro und für die "Qualifizierungsseminare mit Bildungs.Prämie" (7. Ausschreibung) eine Million Euro. Der Start der Ausschreibungen erfolgt am 12. Mai 2020.
Mehr Informationen: https://www.ffg.at/forschungskompetenzen-fuer-die-wirtschaft - Digital Pro Bootcamps:
Zur gezielten Stärkung der digitalen Kompetenz in Betrieben mit den Schwerpunkten E-Commerce, Cyber-Security und Smart Factory. Für die mittlerweile 2. Ausschreibung steht rund eine Millionen Euro (Mittel der Nationalstiftung mit BMDW-Unterstützung eingeworben) zur Verfügung. Die Ausschreibung ist geöffnet.
Mehr Informationen: https://www.ffg.at/ausschreibungen/digital-pro-bootcamps-2-ausschreibung - Laura Bassi 4.0 – Digitalisierung chancengerecht gestalten:
Für die 2. Ausschreibung stehen zwei Millionen Euro (Mittel der Nationalstiftung mit BMDW-Unterstützung eingeworben) zur Verfügung. Das Programm richtet sich insbesondere an KMU, die einen Beitrag zur Gestaltung einer chancengerechten digitalen Zukunft leisten wollen. Die Ausschreibung ist geöffnet.
Mehr Informationen: https://www.ffg.at/laura-bassi-4.0-2-ausschreibung
Digitalisierung europäisch gestalten - Digital Europe Programme
Auch auf europäischer Ebene gibt es große Anstrengungen, die Digitalisierung voranzutreiben. Eines der wesentlichen europäischen Förderprogramme zur Umsetzung der europäischen Digitalpolitik ist das "Digital Europe Programme" (2021-2027) mit einem geplanten Gesamtbudget von 9,2 Milliarden Euro. Es wird in Österreich vom BMDW koordiniert. Mit den nationalen Förderungen (z. B. Digital Innovation Hubs) wird in Österreich der Boden aufbereitet, damit sich Forschungseinrichtungen und Unternehmen auch erfolgreich für europäische Fördermittel (z. B. in den europäischen Digital Innovation Hubs) bewerben können. Die FFG unterstützt als Nationale Kontaktstelle die Forschenden und Unternehmen mit umfassenden Informations- und Serviceleistungen.
Mehr Informationen: www.ffg.at/Europa/FP9_DigitalEurope
Kontakt bei Rückfragen:
Mag. Doris Url
Zentrales Förderungsservice
T +43 316 601 626
Fax +43 316 601 599
E foerderungen@wkstmk.at
03.12.19
Steuersprechtage im Jänner und Februar 2020
In den Monaten Jänner und Februar 2020 werden an folgenden Tagen Steuersprechtage in den Regionalstellen abgehalten:
Jänner:
09.01.2020 (vormittags) Leoben
09.01.2020 (nachmittags) Bruck - Mürzzuschlag
10.01.2020 Südoststeiermark
30.01.2020 (vormittags) Weiz
30.01.2020 (nachmittags) Hartberg - Fürstenfeld
Februar:
06.02.2020 (vormittags) Leoben
06.02.2020 (nachmittags) Bruck - Mürzzuschlag
14.02.2020 Südoststeiermark
27.02.2020 (vormittags) Weiz
27.02.2020 (nachmittags) Hartberg - Fürstenfeld
Da die Sprechtage nur bei Bedarf abgehalten werden, wird um entsprechende Voranmeldung in der jeweiligen Regionalstelle gebeten.
31.05.19
Neue aws Schutzrechtprogramme
Die aws positioniert sich als Partnerin für innovationsstarke Unternehmen. Diese stellen sich meist auch Fragen zum Schutz Ihrer Innovationen:
- Wie kann ich meine Erfindung bestmöglich gegen Nachahmung schützen?
- Sollte ich ein Patent oder eine Marke anmelden?
- Würde mein Unternehmen durch ein Patent für Investoren attraktiver?
- Würde mir der Hinweis darauf, dass meine Technologie patentiert ist, im Marketing oder im Vertrieb helfen?
- Kann ich durch die Vergabe von Lizenzen auf Patente zusätzliche Einnahmen generieren?
Die aws hat basierend auf diesen Fragen drei Förderungsprogramme kreiert:
- Das Förderungsprogramm aws IP.Coaching, bietet die Möglichkeit gemeinsam mit Expertinnen und Experten der aws eine auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmte Schutzrechtsstrategie zu entwickeln. Als zusätzlicher Vorteil warten finanzielle Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro für die Anmeldung von Schutzrechten auf Sie! Bis zum 28. Juni 2019 haben Sie im aktuellen Call die Chance, zum Zug zu kommen.
- Oder denken Sie über eine Veräußerung Ihrer patentierten Technologien nach. Hier kann Sie die aws mit dem Förderungsprogramm aws IP.Market beim Finden von externen Verwertungspartnern und bei der Finanzierung der Patentierungskosten mit Zuschüssen von bis zu 200.000 Euro unterstützen.
- Um Technologien zu finden und zu lizenzieren kann die aws Ihnen im Rahmen des Förderungsprogramms aws License.IP helfen. Auch hier können die anfallenden Finanzierungskosten mit Zuschüssen von bis zu 200.000 Euro gefördert werden.
Bei aws IP.Market und aws License.IP ist eine Einreichung laufend möglich.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei der aws oder wir bieten Ihnen gerne an, dass wir Ihre Überlegungen und Ideen unverbindlich gemeinsam durchleuchten sowie Möglichkeiten im Rahmen der aws-Programme oder anderen Fördermöglichkeiten evaluieren.
Ansprechpartner:
Mag. Christian Kranz
CONFIDA Unternehmensberatung
8010 Graz; Herrengasse 13
T +43 316 817 666 0
M +43 678 12 13 261
E christian.kranz@confida.at
W www.confida.at
04.02.19
Neuerungen in 2019 bei ERP-Krediten
- Neugründungen und Betriebsansiedelungen
- Produkt- und Verfahrensinnovationen
- innovative Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse
- Zukauf und Adaption neuer Technologien
- Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen
- damit einhergehende nicht aktivierungsfähige Innovations- und Wachstumsmaßnahmen
- Direktinvestitionen im Ausland
- Errichtung und Erweiterung von Gründer- und Innovationszentren
- Übernahme von Anteilen an einem Unternehmen
- F&E-Projekte
ARTIKEL VOM LETZTEN NEWSLETTER
ERP-Kredite sind ein Finanzierungsinstrument für Wachstums- und Innovationsprojekte, die im Verhältnis zur Größe und zur Finanzierungskraft der Unternehmen hohe Volumina erreichen. Das Instrument Kredit setzt bei der Finanzierungssituation der Unternehmen an und zielt auf- die Erleichterung des Zugangs zur Finanzierung
- die Verbesserung der Finanzierungsstruktur und
- die Senkung der Kosten der Finanzierung.
- Wachstumsfinanzierung für Gründer und Kleinunternehmen
- Nachhaltiges Wachstum von KMU und mittelständischen Unternehmen und Smart Specialisation
- Intelligentes Wachstum durch Investitionen zur Verbesserung der technologischen Basis und der F&E Infrastruktur
- Einführung von neuen Produkten und Dienstleistungen
- Digitalisierung und Industrie 4.0
- Stärkung der Innovationsleistung österreichischer Industrie durch Kooperationen mit Infrastrukturbetreibern
- Nachhaltiges Wachstum durch ressourcenschonende und energieeffiziente Verfahren
- Nutzung von Absatzpotenzialen in geographisch neuen Märkten
- Neue Mobilitätskonzepte – Elektromobilität
05.02.19
Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme für 2018 und 2019
03.12.18
Beantragung der Forschungsprämie bereits unmittelbar nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich
- Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, ebenso Honorare aus entsprechenden Werkverträgen
- Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig (d.h. mindestens die halbe Nutzungsdauer, Grundstücke und Gebäude mindestens 10 Jahre) der Forschung und experimentellen Entwicklung dienen
- Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind
- Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind (z.B. Kosten des Lohnbüros, soweit sie auf Forschungspersonal entfallen, anteilige Verwaltungskosten, nicht jedoch Vertriebskosten)
27.11.18
Bringen Sie Ihre Steuern auf Vordermann!
Termine für Jänner
17. Jänner 2019 (vormittags) in Leoben 17. Jänner 2019 (nachmittags) in Bruck - Mürzzuschlag 18. Jänner 2019 in der Südsteiermark 31. Jänner 2019 (vormittags) in Weiz 31. Jänner 2019 (nachmittags) in Hartberg - FürstenfeldTermine für Februar
14. Februar 2019 (vormittags) in Leoben 14. Februar 2019 (nachmittags) in Bruck - Mürzzuschlag 22. Februar 2019 in der Südsteiermark 28. Februar 2019 (vormittags) in Weiz 28. Februar 2019 (nachmittags) in Hartberg - Fürstenfeld Da die Sprechtage nur bei Bedarf abgehalten werden, wird um entsprechende Voranmeldung in der jeweiligen Regionalstelle gebeten.31.10.18
Jetzt FFG Early Stage Förderung beantragen!
- Unternehmen, die die Grundlagen für zukunftsträchtige Entwicklungen erforschen wollen,
- Unternehmen, die in neue Geschäfts- bzw. Technologiefelder vordringen wollen,
- F&E-intensive Gründungsunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial.
- Mobilisierung des Potenzials von Unternehmen zur Durchführung eigener grundlagennaher Forschung als Voraussetzung für die Umsetzung radikaler und ambitionierter Innovationsstrategien an der technologischen Grenze.
- Stärkung der Wissensbasis von Unternehmen als Voraussetzung zur Erschließung neuer Technologiefelder und Märkte.
- Erhöhung der F&E&I-Dynamik Unternehmen werden in die Lage versetzt, früher und systematischer auf neue Innovationstrends und Marktchancen zu reagieren.
Was sind Unternehmensprojekte der industriellen Forschung?
Ein Unternehmensprojekt der industriellen Forschung ist ein innovatives Forschungsvorhaben, das in überwiegendem Ausmaß im eigenen Betrieb durchgeführt wird. Es fällt in den Bereich der Forschungskategorie "Industrielle Forschung" (IF). Die Förderungswerbenden realisieren das Vorhaben dabei maßgeblich selbst und tragen dafür auch das inhaltliche und wirtschaftliche Risiko. Die Kategorie "Industrielle Forschung" hat folgende Merkmale:- Im Mittelpunkt stehen planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten.
- Industrielle Forschung findet überwiegend im Labor bzw. Labormaßstab statt.
- Das Entwicklungsrisiko ist höher als bei experimenteller Entwicklung.
- Sie ist technisch weniger ausgereift bzw. hat einen geringeren Technologiereifegrad.
- Die zeitliche Entfernung zum Markt ist größer.
- Großunternehmen: 40 %
- Mittlere Unternehmen: 60 %
- Kleine Unternehmen: 70 %
31.10.18
EU fördert bahnbrechende und marktnahe Innovationen
Es gibt zwei Programmlinien mit folgenden Schwerpunkten:
Phase 1: Förderung von Konzept- und Machbarkeitsstudien mit einer pauschalierten Unterstützung von 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 6 Monaten. Phase 2: Förderung von Demonstrations-, Test-, Pilotierungs- und Skalierungsprojekten mit einer 70-prozentigen Förderung bis zu 2,5 Millionen Euro und Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten. Die Antragsteller kommen aus ganz Europa und der Wettbewerb ist groß. Daher werden nur die überzeugendsten Anträge gefördert, nachdem sie von einem internationalen Expertenteam bewertet wurden.Das sollten Sie beachten
Wichtig für einen erfolgreichen Antrag ist in erster Linie ein passendes Projekt. Dem Thema sind keine Grenzen gesetzt, die Chancen sind jedoch größer, wenn Sie gesellschaftlich relevante und dringliche Probleme lösen. Die Anträge sind mittlerweile aber nicht nur inhaltlich, sondern auch in Bezug auf die Adressierung der Evaluierungskriterien auf einem hohen Niveau. Wir empfehlen daher eine gezielte Vorbereitung. Die FFG auf Bundesebene und die SFG auf regionaler Ebene unterstützen hier mit ihrer Erfahrung und bieten erste Beratungen, finale Proposalchecks und Workshops an. Das Aufsetzen eines Projektes sowie das Schreiben kann im Unternehmen selbst oder von externen Experten gemacht werden. Hierfür gibt es auch finanzielle Unterstützung der SFG. Je nach Ausgereiftheit des Projektes, bereits vorhandenen Businessplänen und einer Programmlinie muss mit mindestens drei Monaten Vorbereitungszeit gerechnet werden.Die nächsten Einreichtermine für 2019 sind:
Phase 1: 13. Februar 2019 7. Mai 2019 5. September 2019 6. November 2019 Phase 2: 9. Jänner 2019 3. April 2019 5. Juni 2019 9. Oktober 2019 Ansprechpartner: Mag. Christian Kranz CONFIDA Unternehmensberatung 8010 Graz • Herrengasse 13 • Austria T +43 316 817 666 0 • M +43 678 12 13 261 christian.kranz@confida.at • www.confida.at Foto: Adobe Stock27.09.18
Die FFG Beiratstermine 2019 stehen fest
Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) hat kürzlich die Beiratstermine für das Jahr 2019 bekanntgegeben. Machen Sie sich schon jetzt über Ihre Projekte für 2019 Gedanken und sichern Sie sich die Förderung!
Sie spielen mit dem Gedanken, für ein F&E-Projekt Ihres Unternehmens eine Forschungsförderung zu beantragen? Dann sind die Beiratstermine für Sie besonders wichtig! Im Rahmen des sogenannten Basisprogramms können Unternehmen aller Größen Zuschüsse und Darlehen von bis zu 70 Prozent der eingereichten Kosten für ihr Vorhaben erhalten. Um eine Förderung zu beantragen, braucht es aber eine gezielte und gute Vorbereitung:- Prüfen Sie, ob ein geplantes Projekt den Ausschreibungszielen entspricht.
- Erstellen Sie den Förderungsantrag sowie den Kostenplan.
- Planen Sie von der Projektidentifizierung bis zur Einreichung des Förderantrags rund drei Monate ein. Diese Vorbereitungsarbeiten können ebenfalls von der FFG gefördert werden.
Die Beiratstermine im Überblick:
Die Beiratstermine im Jahr 2019 finden an folgenden Tagen statt: Mittwoch, 30. Jänner 2019 Mittwoch, 20. März 2019 Donnerstag, 9. Mai 2019 Donnerstag, 27. Juni 2019 Mittwoch, 11. September 2019 Mittwoch, 23. Oktober 2019 Mittwoch, 4. Dezember 2019 Beachten Sie, dass Ihr Antrag nach der Einreichung noch von zwei Personen der FFG kaufmännisch und technisch geprüft wird. Damit genügend Zeit für die Prüfung und gegebenenfalls einen persönlichen Termin bei der FFG oder im Unternehmen bleibt, empfehlen wir, den Antrag bereits zehn bis zwölf Wochen vor der Beiratssitzung einzureichen. Machen Sie sich daher am besten schon heute Gedanken über Ihre Forschungsprojekte im Jahr 2019! Ihr Ansprechpartner: Mag. Christian Kranz CONFIDA Unternehmensberatung 8010 Graz • Herrengasse 13 • Austria T +43 316 817 666 0 • M +43 678 12 13 261 christian.kranz@confida.at • www.confida.atFoto: Adobe Stock
27.09.18
REIN!Gewinn – jetzt Förderung beantragen!
Reichen Sie noch bis 30. November 2018 Ihre F&E-Projekte ein und holen Sie sich die Förderung für CO2-reduzierende Technologien!
Sie sind ein gewinnorientiertes steirisches Unternehmen, das in Forschungs- und Entwicklungsprojekte für CO2-reduzierende Technologien investiert hat? Dann reichen Sie Ihr Projekt bei der Steirischen Wirtschaftsförderung (SFG) ein. Die SFG stellt 2,5 Millionen Euro Förderung für F&E-Projekte zur Reinhaltung der steirischen Luft zur Verfügung.Was wird gefördert?
Die SFG fördert alle Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Dazu zählen Personalkosten, Nutzung von F&E-Infrastruktur Leistungen Dritter, Sach- und Materialkosten sowie anteilige Gemeinkosten in Unternehmen. Nähere Informationen finden Sie auf www.sfg.at/foerderung oder im PDF-Dokument der SFG.Foto: Adobe Stock
04.09.18
Neue Kooperation bringt mehr Fördergeld
Die Details zur Förderkooperationen in der FFG finden Sie hier.
04.09.18